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Planfeststellungsverfahren

Ausbau der Betuwe-Linie

Allgemeine Informationen zur Planfeststellung


Der dreigleisige Ausbau der bestehenden Schienenstrecke inklusive der Realisierung notwendiger Lärmschutzmaßnahmen und die damit im Zusammenhang stehende Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge sind Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens, das in verschiedene Planfeststellungsabschnitte unterteilt ist. Auf Reeser Stadtgebiet gibt es zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA), nämlich

  • PFA 3.1 - Haldern (Offenlegung im Februar 2012 bereits abgeschlossen, Frist für Einwendungen abgelaufen, Erörterung abgeschlossen, Planfeststellungsbeschluss liegt seit 28.01.2019 vor)
    und
  • PFA 3.2 – Rees (Millingen-Empel) (Offenlegung im November 2013 bereits abgeschlossen, Frist für Einwendungen abgelaufen, Erörterung abgeschlossen, Planfeststellungsbeschluss abschließend liegt noch nicht vor)

Während die Deutsche Bahn AG Bauherr und Planverfasser ist, handelt es sich bei dem Eisenbahnbundesamt (EBA) um die Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde.

Fragen, die mit der Umsetzung der Planungen in Zusammenhang stehen, wie die Betroffenheit einzelner Anlieger an der Strecke und die Berücksichtigung ihrer Interessen, müssen direkt mit der Deutschen Bahn AG, Bereich Netz geklärt werden.