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Aufgaben

Aufgaben des Bürgermeisters

Seit 1999 wird der hauptamtliche Bürgermeister direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. In diesem Amt sind nunmehr die Aufgaben des zuvor ehrenamtlichen Bürgermeisters und des bis dahin hauptamtlichen Stadtdirektors zusammengefasst worden. Während die Legislaturperiode des Stadtrates nach wie vor fünf Jahre beträgt, beläuft sich die Wahlzeit des Bürgermeisters auf sechs Jahre.

Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses. Ihm obliegt darüber hinaus neben der repräsentativen Vertretung der Stadt die gesetzliche Vertretung in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Gleichzeitig ist der Bürgermeister Chef der Stadtverwaltung, die die "Geschäfte der laufenden Verwaltung" erledigt und die Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse vorbereitet und ausführt. 
 
Das moderne Dienstleistungsunternehmen Stadt Rees beschäftigt einschließlich der Teilzeitkräfte etwa 140 Mitarbeiter. Der Gesamtbetrag der städtischen Erträge und Aufwendungen beläuft sich auf jährlich rund 35 Mio. Euro bei einem Bilanzvolumen von 147 Mio. Euro.