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Informationen für freiwillige Wahlhelfer/innen

Informationen für freiwillige Wahlhelfer/innen

Bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen werden in der Stadt Rees Urnenwahlstimmbezirke und Briefwahlstimmbezirke gebildet, für die sich ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Mitglieder des Wahlvorstandes) melden können. Es werden ca. 170 Mitglieder für diese Wahlvorstände benötigt. Mitglied des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Reeser Bürgerinnen und Bürger werden.

Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht i. d. R. aus bis zu sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, nämlich der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin / dem stellvertretenden Wahlvorsteher, der Schriftführerin / dem Schriftführer und ihrer Stellvertreterin / seinem Stellvertreter sowie den Beisitzerinnen / Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18:00 Uhr. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, anwesend sein, sondern können sich - nach Absprache mit der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher - abwechseln. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer übernehmen je nach Funktion im Wahlvorstand spezielle Aufgaben.

Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher

Die Wahlvorsteherin / Der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführerinnen / Schriftführer und Beisitzerinnen / Beisitzer. Sie / Er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Stimmbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit im Wahlraum bekannt. Sie / Er sorgt für die Übermittlung der Schnellmeldung, die Anfertigung der Wahlniederschriften und die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde.

Schriftführerin / Schriftführer

Die Schriftführerin / Der Schriftführer führt das Wählerverzeichnis, prüft die dort angegebene Wahlberechtigung und vermerkt die Stimmabgabe. Zudem fertigt sie / er die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an.

Beisitzerinnen / Beisitzer

Die Beisitzerinnen und Beisitzer geben die Stimmzettel aus, verwahren die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen bzw. Wahlscheine und beobachten den Wahlgang der Bürgerinnen und Bürger und die Wahlkabinen. Außerdem sortieren und zählen sie die Stimmen.

Aufwand und Entschädigung

Die Tätigkeit als Wahlhelferin / Wahlhelfer in einem Urnenwahlvorstand beginnt um 07:30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahlräume. Zwischen 08:00 und 18:00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld.