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Landratswahl 2022: Informationen zur Wahl am 27.11.2022 - 2

Ergebnisse und Informationen zur Landratswahl 2022

Erstes Ergebnis der Landratswahlen 2022: Kreis Kleve geht in die Stichwahl

Nach dem ersten Wahlgang der Landratswahlen steht fest, dass am Sonntag, 11.12.2022, erneut gewählt wird. Dann kommt es zur Stichwahl zwischen Christoph Gerwers (CDU) und Stefan Welberts (SPD/Grüne).

Wahlbeteiligung bei der Landratswahl im Kreis Kleve am 27.11.2022 in der Stadt Rees

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees vor 12 Uhr:  21,28 % (nur Briefwähler/innen)

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 12 Uhr:  26,85 % (einschließlich Briefwähler/innen)

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 16 Uhr:  34,25 % (einschließlich Briefwähler/innen)

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 18 Uhr (Wahlende): 34,77 %

Wahlergebnisse der Landratswahl im Kreis Kleve am 27.11.2022

Allgemeine Informationen zur Wahl

Landratswahl im Kreis Kleve

Nach dem Wechsel von Landrätin Silke Gorißen ins Kabinett der Landesregierung Nordrhein-Westfalens stehen im Kreis Kleve Neuwahlen für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats an. Die Wahl findet am 27. November 2022 statt, eine mögliche Stichwahl wäre am 11. Dezember 2022

Bei der Direktwahl der Landrätin/des Landrats des Kreises Kleve ist die Kandidatin bzw. der Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, gewählt. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplazierten eine Stichwahl durchzuführen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Landratswahl ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag (11.11.2022) vor der Wahl im Wahlgebiet (Kreis Kleve) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählbarkeit

Als Landrätin/Landrat kann gewählt werden, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland innehat
  • das 23. Lebensjahr vollendet hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wählerverzeichnis

Damit die Wahlberechtigten Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Eintragung von Amts wegen
In das Wählerverzeichnis werden alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag: 16.10.2022) mit (Haupt-) Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind auch diejenigen Wahlberechtigten, die nach dem Stichtag (16.10.2022) bis zum 16. Tag vor der Wahl (11.11.2022) zugezogen und bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die bisher eine Wohnung in einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Kreises Kleve gehabt haben, nach dem 16. Tag vor der Wahl (11.11.2022) zuziehen und vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden ebenfalls von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Die übrigen Wahlberechtigten müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

Eintragung auf Antrag
Auf Antrag, der bis zum 16. Tag vor der Wahl (11.11.2022) zu stellen ist, sind die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger in das Wählerverzeichnis einzutragen. 

Außerdem kann nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wer im Wahlgebiet keine Wohnung hat, sich aber dort „sonst gewöhnlich aufhält". Zuständig für die Eintragung ist die Gemeinde, in der die betreffende Person sich am Stichtag (16.10.2022) aufhält oder aufgehalten hat. Der Antrag kann nur bis zum Beginn der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (20. Tag vor der Wahl, 07.11.2022), d. h. bis zum Tag vor der Bereitstellung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme, 06.11.2022, gestellt werden.

Wohnungswechsel nach dem Stichtag
Verlegen Wahlberechtigte nach dem Stichtag (16.10.2022) ihre Wohnung aus dem Wahlgebiet (Kreis Kleve) oder wird ihre Wohnung im Wahlgebiet (Kreis Kleve) zur Nebenwohnung, so sind sie aus dem Wählerverzeichnis zu streichen.

Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag (16.10.2022) zugezogen und bis zum 16. Tag vor der Wahl (11.11.2022)  bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie sind dann im Wählerverzeichnis der "Fortzugsgemeinde" -  sofern im Kreis Kleve gelegen – zu streichen.

Wahlberechtigte, die nach dem 16. Tag vor der Wahl (11.11.2022) innerhalb des Kreises Kleve von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verziehen und vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden aus dem Wählerverzeichnis der "Fortzugsgemeinde" gestrichen und von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der "Zuzugsgemeinde" eingetragen. Betroffene sind bei der Anmeldung am Zuzugsort entsprechend zu unterrichten und insbesondere auf die Ungültigkeit ggf. bereits erhaltener Wahlscheine und abgegebener Briefwahlstimmen hinzuweisen.

Umzüge innerhalb derselben Gemeinde

Bei Umzügen innerhalb der Gemeinde nach dem Stichtag (16.10.2022) verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks, für den sie am Stichtag gemeldet war. 

Wahlbenachrichtigung

Ab Samstag, 22.10.2022 werden an alle wahlberechtigten Reeser Bürgerinnen und Bürger zentral die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, dass und wie die Wahl durchgeführt wird und in welchem Wahlraum Sie ihre Stimme abgeben können.

Hinweis: Die Wählerinnen und Wähler die am Tag der Hauptwahl, 27.11.2022, ihre Stimme in ihrem Wahlraum im Urnenstimmbezirk abgeben möchten, werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigungen mitzubringen, damit der Wahlvorstand die entsprechende Wahlberechtigung überprüfen kann. Die Wahlbenachrichtigungen werden bei der Hauptwahl am 27.11.2022 in den Urnenstimmbezirken jedoch - wie sonst bei Wahlen üblich - nicht eingezogen, da die Wählerinnen und Wähler diese für eine eventuelle Stichwahl am 11.12.2022 aufheben sollen.

Wahlraumfinder

Den Wahlraum Ihres Stimmbezirks, in dem Sie bei der Landratswahl in Rees wählen können,
können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen oder über den Wahlraumfinder suchen.

Wahlschein/Briefwahl

Sofern Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahlraum abgeben können oder möchten, können Sie auch per Briefwahl wählen. Hierfür können Sie einen Wahlschein beantragen, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Der Wahlschein beinhaltet alle notwendigen Unterlagen (inkl. des Stimmzettels). Nähere Informationen darüber finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können einen Wahlschein für die Hauptwahl am 27.11.2022 - sowie bereits für eine evtl. Stichwahl am 11.12.2022 -  wie folgt beantragen:

·         Online-Beantragung mittels verschlüsseltem Webformular 
          Zum Webformular gelangen Sie über das Scannen des QR-Codes auf der Rückseite der
          Wahlbenachrichtigung oder über diesen Link.
          Die Möglichkeit der Online-Briefwahlbeantragung für die Hauptwahl am 27.11.2022 besteht nur bis 
          Mittwoch, 23.11.2022, 16 Uhr.   
 

·         postalisch/schriftlich

·         per E-Mail an wahlamt@stadt-rees.de

·         ab dem 31.10.2022 persönlich im Wahlbüro im kleinen Saal des Bürgerhauses zu folgenden 
          Öffnungszeiten:
          montags bis mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr
          sowie am Freitag vor Wahl, 25.11.2022, von 9 bis 18 Uhr


Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Sie die Briefwahl auch schon direkt vor Ort durchführen. Der Wahlschein wird Ihnen dann vor Ort ausgehändigt und direkt im Anschluss können Sie Ihre Stimmen abgeben.

Die Öffnung des Wahlbüros erfolgt unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 27.11.2022 ist nur bis Freitag vor der Wahl, 25.11.2022, 18.00 Uhr, möglich. Nur in Ausnahmefällen ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 27.11.2022, 15.00 Uhr, möglich, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der wahlberechtigten Person.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag, 27. November 2022, 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Rees eingegangen sein muss.