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Beerdigungskosten

Hilfe in anderen Lebenslagen

Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" findet sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) u. a. die Übernahme von Bestattungskosten.

Für nähere Informationen zur Übernahme der Bestattungskosten, sowie weiterer Hilfen in anderen Lebenslagen, wenden Sie sich bitte direkt an Frau Erzi.