Badeverbot im Rhein

Badeverbot im Rhein

Im gesamten Stadtgebiet von Rees ist das Baden im Rhein verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Verboten ist der Aufenthalt in mehr als knöcheltiefem Wasser im Rhein zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken (z. B. zum Baden, Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser).

Der Rat der Stadt Rees hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 ein Badeverbot für den Rhein auf dem Stadtgebiet Rees beschlossen, welches am 08.04.2026 in Kraft getreten ist. Das Badeverbot gilt zunächst bis zum 31.12.2030.

Die genauen Regelungen des Badeverbots und die entsprechenden Ausnahmen sind der ordnungsbehördlichen Verordnung zu entnehmen. Der Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung ist hier zu finden.

 

Jedes Jahr ertrinken mehrere Menschen beim Baden im Rhein, weil sie die Gefahren unterschätzen.

Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße mit starker Fließgeschwindigkeit, wechselnden Wasserständen und hoher Verkehrsdichte durch die gewerbliche und private Schifffahrt. Dies führt zu tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen. Die unvorhersehbaren Gefahren bestehen dabei bereits im unmittelbaren Uferbereich. Auch Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen, können dabei von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. Das Risiko, von den Beinen gerissen zu werden, steigt bei mehr als knöcheltiefem Wasser erfahrungsgemäß deutlich an.

Das Baden im Rhein stellt auch für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar, zudem sind bereits Todesfälle durch Badende in verschiedenen Rheinanlieger-Kommunen zu beklagen. Gefährdet sind dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfende und professionelle Rettungskräfte, welche ihnen ggf. zu Hilfe kommen. In verschiedenen Kommunen entlang des Rheins (u. a. Düsseldorf, Köln, Neuss und Krefeld) wurde daher bereits ein Badeverbot im Rhein verhängt.

Auch die Kreis Klever Rheinanlieger (Kalkar, Kleve, Emmerich und Rees) haben sich dazu entschieden, ein entsprechendes Badeverbot zu verhängen.