Kampfmitteluntersuchung und -beseitigung
Auch Jahrzehnte nach dem Ende des 2. Weltkriegs befinden sich noch zahlreiche Bombenblindgänger und nicht detonierte Artilleriemunition im Erdreich. Das betrifft auch das Land Nordrhein-Westfalen und besonders den Niederrhein und das Reeser Stadtgebiet.
Kampfmittel werden im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher. Alter und Korrosionswirkungen können die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erhöhen. Die Beseitigung von Kampfmitteln ist deshalb auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges noch immer eine wichtige öffentliche Aufgabe.
Die Kampfmittelbeseitigung und der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, fallen als Teil der Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden. Die präventive Kampfmitteluntersuchung und -beseitigung im Vorfeld von Baumaßnahmen und die Beseitigung von zufällig gefundener Weltkriegsmunition sind die beiden Hauptaufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Insofern sind die Beseitigung spontan gefundener Kampfmittel (z. B. bei Bauarbeiten) einerseits sowie die Kampfmitteluntersuchung von Grundstücken und die damit ggfs. einhergehende Beseitigung gefundener Kampfmittel andererseits zu unterschieden.
Beseitigung konkret gefundener Kampfmittel oder munitionsähnlicher Fundgegenstände
Falls bei Bauarbeiten, landwirtschaftlichen Feldarbeiten (z. B. Pflügen) oder auf andere Weise Bombenblindgänger, nicht detonierte Artilleriemunition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände auf Reeser Stadtgebiet gefunden wird, sind unverzüglich das Ordnungsamt der Stadt Rees unter Tel. 02851 / 51-158 oder 51-127 (während der regulären Dienstzeit) oder die Polizei unter Tel. 110 (außerhalb der regulären Dienstzeit) telefonisch zu informieren. Da von den Kampfmitteln eine Gefahr ausgeht, wird darum gebeten, keine eMails zu schreiben, sondern unbedingt telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die gefundenen Kampfmittel dürfen nicht berührt werden und sind unbedingt an den Fundorten zu belassen.
Die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde der Stadt Rees setzen sich dann sowohl mit dem Finder als auch mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Kampfmitteluntersuchung im Rahmen konkreter Projekte
Im Vorfeld von Baumaßnahmen, bei denen Eingriffe in das Erdreich geplant sind (auch bei Tiefenbohrungen für die Installation von Erdwärmesonden), ist im Vorfeld die örtliche Ordnungsbehörde zu beteiligen.
Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung <https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/kampfmittelbeseitigung/auswertung-von-luftbildern> . Diese spielt bei der Kampfmittelbeseitigung eine zentrale Rolle und macht die Arbeit zuverlässiger und effektiver. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen Ordnungsbehörde / beim Ordnungsamt zu stellen. Das Ordnungsamt leitet die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Auf Grundlage der Luftbilder und weiterer Dokumente nimmt der KBD dann eine Gefahreneinschätzung vor und empfiehlt unter Umständen eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort.
Auf der Basis der Empfehlung des KBD teilt das Ordnungssamt den Bauherren mit, ob eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort zu erfolgen hat oder ob diese nicht erforderlich ist. Falls das Ordnungsamt eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort für erforderlich hält, hat der Bauherr einen Antrag auf Kampfmittelüberprüfung beim Ordnungsamt der Stadt Rees zu stellen, der wiederum dem KBD zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wird. Nach Beendigung der Kampfmittelüberprüfung vor Ort wird dem Ordnungsamt ein Abschlussbericht zugeleitet.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bauherr entsprechende Anträge auf Luftbildauswertung und ggfs. weitergehende Kampfmittelüberprüfung ausschließlich beim Ordnungsamt stellen kann. Die Kommunikation mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgt ausschließlich über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Eine direkte Kommunikation zwischen Bauherren und Kampfmittelbeseitigungsdienst ist nicht vorgesehen und nicht zielführend; der Kampfmittelbeseitigungsdienst wird den Bauherrn immer an das zuständige Ordnungsamt zurückverweisen.
Weitere Informationen und Antragsformulare sind im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf <https://www.brd.nrw.de/Themen/Ordnung-Sicherheit/Kampfmittelbeseitigung> und auf der Seite des NRW-Innenministeriums <https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/explosives-erbe> zu finden.