Kommunale Wärmeplanung
Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen wie CO₂ deutschlandweit um 65 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden. Bis 2045 strebt Deutschland sogar vollständige Klimaneutralität an.
Ein zentraler Baustein des Klimaschutzes ist dabei die Wärmewende. Der Wärmesektor in Deutschland basiert bislang größtenteils auf fossilen Energieträgern und trägt daher erheblich zur Emission von Treibhausgasen bei. Ziel der Wärmewende ist es, die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen – etwa durch den Einsatz von Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme. So soll langfristig eine klimaneutrale, kostengünstige und sozial gerechte Wärmeversorgung sichergestellt werden.
Für die Stadt Rees bedeutet die Wärmewende konkret, dass im Rahmen der ab September 2025 beginnenden kommunalen Wärmeplanung ein Fahrplan entwickelt wird, um die lokalen Herausforderungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu bewältigen.
Die kommunale Wärmeplanung bietet den Bürgerinnen und Bürgern künftig mehr Planungssicherheit und Orientierung darüber, welche Formen nachhaltiger Wärmeversorgung in geschlossenen Orts- und Einzelsiedlungslagen möglich sind. Damit leistet Rees einen aktiven Beitrag zur Erreichung der bundesweiten und lokalen Klimaschutzziele und zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität vor Ort.
Mit den Quartierskonzepten für den Stadtkern Rees und für Haldern hat die Stadt bereits einen wichtigen Schritt in Richtung klimaneutrale Wärmversorgung gemacht.
Aktueller Stand
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an die HIC Hamburg Institut Consulting GmbH vergeben. Aktuell werden Daten erhoben und ausgewertet. Die Öffentlichkeit wird über die Zwischenergebnisse informiert, sobald diese vorliegen.
Informationsangebote für Bürger/innen
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird durch vielfältige Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger begleitet. Alle Angebote sind kostenlos und stehen allen Interessierten offen.
Fragen oder Anmerkungen zur Wärmeplanung in Rees können Sie jederzeit per E-Mail an
klimaschutz@stadt-rees.de richten.
Individuelle Fragen?
Für Immobilienbesitzer, die ihren Altbau sanieren möchten, bietet das Netzwerk „ALTBAUNEU“ des Kreises Kleve wichtige Informationen. Energetische Sanierungen und Fördermöglichkeiten sind zentrale Themen des Netzwerks. Darüber hinaus werden Listen von lokalen Dienstleistern bereitgestellt. Dazu gehören beispielsweise Energieberater, Architekturbüros oder spezialisierte Handwerksbetriebe. Informationen finden Sie unter:
Telefonische Energieberatung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW
Der Kreis Kleve bietet in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW an jedem dritten Donnerstag im Monat eine telefonische Energieberatung für private Haushalte an.
Energieberater Dietmar Bernhardi stellt in den persönlichen Beratungsgesprächen die individuelle Situation der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund und gibt anbieterunabhängige Empfehlungen zu Themen wie Baulicher Wärmeschutz, Regenerative Energien, Haustechnik oder Stromsparen.
Das Angebot richtet sich sowohl an Eigentümerinnen und Eigentümer als auch an Mieterinnen und Mieter.
Die Beratung ist dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostenfrei.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 02821 85-418 bei Frau Segers oder per Email an: klima@kreis-kleve.de.
Weitere kostenlose Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
FAQ Kommunale Wärmeplanung
Was ist die kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, bei dem es darum geht, eine Wärmeversorgung zu schaffen, die effizient, umweltfreundlich und bezahlbar ist. Dabei wird genau geschaut, was in Rees vor Ort möglich ist. Zum Beispiel, wie erneuerbare Energien aus der Region genutzt werden können, wie Wärmenetze ausgebaut werden und wie energetische Sanierungen von Gebäuden gefördert werden können. So wird Schritt für Schritt eine Wärmeversorgung geplant, die zu unserer Stadt und ihren Menschen passt.
Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss unsere Wärmeversorgung umgestellt werden. Die kommunale Wärmeplanung legt dafür die Grundlagen und schafft die Voraussetzungen für die zukünftige Planung. Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Bis 2045 soll die Wärmeversorgung komplett von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung bekommen Bürgerinnen und Bürger transparente Informationen darüber, welche Lösungen in Ihrer Region geplant sind und wie sich die Wärmeversorgung in Zukunft entwickeln wird.
Wann wird der kommunale Wärmeplan erstellt
Zum 1. Januar 2024 hat der Bund das Wärmeplanungsgesetz erlassen. Dieses Gesetz verpflichtet alle Kommunen, bis zu einem festgelegten Stichtag einen Wärmeplan zu erstellen. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 30. Juni 2026. Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern haben Zeit bis zum 30. Juni 2028, ihren Wärmeplan fertigzustellen. Die Stadt Rees startet die kommunale Wärmeplanung bereits vor diesem Termin: Im September 2025 beginnen die Planungen, die voraussichtlich bis Anfang 2027 abgeschlossen sein werden.
Wie funktioniert die kommunale Wärmeplanung
Der kommunale Wärmeplan zeigt auf, wo und wie eine Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe in unserer Stadt möglich ist. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle – zum Beispiel, ob Flächen für Solarthermie genutzt werden können oder ob geothermische Quellen vorhanden sind. Das Wärmeplanungsgesetz gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen die lokalen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden sollen. Deshalb ist die Zusammenarbeit aller wichtigen Akteure vor Ort besonders wichtig: die städtischen Abteilungen, städtische Betriebe, Energieversorger, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger.
Der Aufbau des Wärmeplans besteht aus vier grundlegenden Schritten:
- Bestandsanalyse
In diesem Teil werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch erfasst sowie die Treibhausgasemissionen. Es wird geschaut, welche Gebäudetypen es gibt, wie alt sie sind und wie sie beheizt werden. Auch die vorhandenen Versorgungsnetze wie Gas- und Wärmenetze, Heizungsanlagen und Speicher werden berücksichtigt – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes.
- Potenzialanalyse
Hier wird ermittelt, wie hoch die verfügbaren Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Nutzung von Abwärme sind. Außerdem wird geprüft, wie viel Energie eingespart werden kann – sei es für Heizung, Warmwasser oder industrielle Prozesse.
- Aufstellung des Zielszenarios
Die Stadt entwickelt ein konkretes Szenario, wie der Wärmebedarf in Zukunft komplett mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann – also eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dabei werden geeignete Gebiete für Wärmenetze oder Einzelversorgung festgelegt und Versorgungsstrukturen für das Jahr 2045 mit Zwischenzielen für 2030, 2035 und 2040 beschrieben.
- Wärmewendestrategie
Zum Schluss wird ein konkreter Fahrplan erstellt, der zeigt, wie der kommunale Wärmeplan umgesetzt wird. Dabei werden Prioritäten gesetzt, Zeitpläne festgelegt und mögliche Maßnahmen beschrieben – etwa wie Energie eingespart und die zukünftigen Energieversorgungsstruktur aufgebaut werden soll.
Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung
Am Ende der Wärmeplanung entsteht eine Karte, die zeigt, welche Energieträger in den verschiedenen Bereichen von Rees künftig für die Wärmeversorgung genutzt werden sollen. – zum Beispiel als „Wärmenetzgebiet“ oder als „Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung“. Der kommunale Wärmeplan bietet Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder zum Anschluss an ein lokales Wärmenetz.
Was passiert nach der Aufstellung des kommunalen Wärmeplans
Ein Wärmeplan kann verschiedene Maßnahmen enthalten, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Typische Maßnahmen sind unter anderem:
- Aufbau von leitungsgebundenen Wärmenetzen
- Ausbau individueller Wärmeerzeugungsanlagen z.B. durch Nutzung von Umweltwärme
- Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Geothermie, Wasserkraft oder Windkraft
- Ausbau der lokalen Netzinfrastruktur
- Sanierung von öffentlichen Gebäuden
Der Wärmeplan wird mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet und aktualisiert.
Was sind fossilfreie beziehungsweise erneuerbare Wärmequellen
Fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen gemäß dem WPG umfassen verschiedene nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören Geothermie, die Wärme direkt aus dem Erdboden gewinnt, Umweltwärme aus Luft, Wasser oder technischen Prozessen, Abwasser als Wärmequelle aus der Kanalisation, Solarthermieanlagen, Biomasse, grünes Methan aus der Verbrennung von Biomethan, Wärmepumpen, erneuerbarer Strom und grüner Wasserstoff.
Was ändert sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Jahr 2024 die Vorgabe eingeführt, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. In diesem Jahr wird das Gesetz novelliert und in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) überführt. Das Gesetzt wurde am 10. Juli 2026 verabschiedetet und tritt am 1.8.2026 in Kraft.
Mit dem neuen Gesetz entfällt die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sind nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird die sogenannte Bio-Treppe eingeführt. Sie verpflichtet Betreiber von Gas- und Ölheizungen, den eingesetzten Brennstoffen schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Energieträger beizumischen. Vorgesehen sind folgende Mindestanteile:
- ab 2029: mindestens zehn Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- bis 2040: mindestens 60 Prozent
Als mögliche klimafreundliche Brennstoffe zulässig wären Biomethan, Bioöl und Wasserstoff.
Das übergeordnete Ziel bleibt unverändert: Die Wärmeversorgung soll schrittweise von fossilen auf klimafreundliche Energien umgestellt werden, um bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Wahl der Heizung bleibt dabei den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern überlassen
Was bedeutet das neue GMG für mich, wenn ich eine neue Heizung in einem bestehenden Haus einbauen möchte?
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizung austauschen möchten oder müssen, können selbst entscheiden, welches Heizsystem sie einbauen. Zur Auswahl stehen unter anderem Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizungen.
Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss jedoch beachten, dass den Brennstoffen künftig schrittweise ein steigender Anteil klimafreundlicher Energieträger beigemischt werden muss. Ab 2029 beträgt dieser Anteil mindestens 10 Prozent. Bis 2040 steigt er in mehreren gesetzlich festgelegten Stufen auf 60 Prozent an. Die damit verbundene Kostenerhöhung sollte bei der Wahl der Heizung berücksichtigt werden.
Ich plane einen Neubau- was heißt das für mich?
In neuen Gebäuden ist die Wärmepumpe oder Fernwärme bereits die Heizungsform der Wahl. Die im Jahr 2025 genehmigten Wohnungsneubauten werden bereits zu 96 Prozent als Nullemissionsgebäude gebaut. Mit den Regelungen im GMG ermöglichen wir, dass dieser Trend weiter fortgesetzt wird. Im EU-Recht ist zudem vorgesehen, dass ab 2028 (öffentliche Nichtwohngebäude) und 2030 (alle Neubauten) Gebäude strengere klimafreundlichere Vor gaben gelten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2 armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben.
Woher weiß ich, welche neue Heizung die beste Option für mich ist?
Der Heizungswegweiser des BMWE bietet einen guten ersten Überblick, welche Optionen bestehen:
Welche der Option am besten zu Ihrem Gebäude passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch mit zertifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern klären. Teilweise können Sie solche Beratungen auch durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziell fördern lassen. Zertifizierten Energieberater in der Nähe finden Sie hier:
Alternativ können Sie kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Interessierte können sich telefonisch bei Frau Katharina Segers unter 02821 85-418 anmelden oder eine E-Mail an klima@kreis-kleve.de schicken, um einen Termin für die nächste Energieberatung zu vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Aus dem kommunalen Wärmeplan wird später auch ersichtlich sein, ob Ihr Haus in einem Gebiet liegt, das sich gut für ein Wärmenetz eignet. Solange der Wärmeplan noch nicht fertig ist, können Sie bereits jetzt die Beratungsangebote der Stadt Rees und der Verbraucherzentrale nutzen, um sich individuell informieren zu lassen.
Haben Sie sich bereits für eine Wärmepumpe entschieden, sind sich aber unsicher, welches Angebot Sie annehmen sollen? Im kostenlosen Wärmepumpen-Angebotsvergleich der Verbraucherzentrale können Sie Ihre vorliegenden Angebote hochladen. Die Unterlagen werden von einer Energieberatungsfachkraft geprüft und ausgewertet. Im Anschluss findet eine Videoberatung statt, bei der Ihnen alle Details erklärt werden und Sie Ihre Fragen stellen können.
Was kann ich sonst noch tun, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken?
Neben einer Installation einer klimafreundlichen Heizungs- oder Klimatisierungsanlage sollte auch die Gebäudedämmung betrachtet werden. Oft sind die Investitionen für eine bessere Dämmung höher als für den Austausch der Heizung – aber der Energieverbrauch kann dadurch deutlich und dauerhaft gesenkt werden. Je besser Ihr Haus gedämmt ist, desto weniger Heiz- oder Kühlenergie wird benötigt. Dies wiederum beeinflusst, welches System nach der Sanierung im Optimalfall zum Einsatz kommen sollte und welche Investitions- und Folgekosten damit verbunden sind. So lohnt sich der Umstieg von alten Öl- oder Gasheizungen auf Fernwärme oft besonders in weniger gut isolierten Altbauten mit einem hohen Energiebedarf. Eine Wärmepumpe eignet sich hingegen eher in Gebäuden, in denen der Strombedarf zur Beheizung durch eine energetische Sanierung bereits verringert werden konnte. In Gebäuden mit einem schlechten energetischen Sanierungszustand kann der Einsatz von Wärmepumpen aufgrund des höheren Stromverbrauchs zu entsprechend höheren Kosten führen.
Neben dem Austausch der Heizung und der Dämmung gibt es viele weitere einfache Maßnahmen, mit denen Sie im Alltag Energie sparen können – und so sofort Heizkosten senken:
- Die Heizung etwas herunterdrehen
- Thermostate einsetzen
- hydraulischen Abgleich des Rohrnetzes durchführen lassen
- Türen abdichten
- Wassersparende Armaturen bei Dusche oder Waschbecken nutzen
Auch zum Thema Energie sparen bietet die Verbraucherzentrale kostenlose Beratung per Telefon oder Video an:
Welche Förderungen gibt es?
Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen bieten Förderprogramme unter anderem in den Bereichen Energieversorgung, Gebäude und Wärme sowie Energie- und Ressourceneffizienz. Über diese informiert die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate in ihrem Förder-Navi. Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen können sich dort über Kredite, Steuererstattungen und Zuschüsse zur Förderung der von Ihnen geplanten Maßnahmen erkundigen.
