Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Rees ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) in der aktuell gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Rees www.stadt-rees.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise barrierefrei. Sie entspricht überwiegend den Anforderungen der BITV NRW.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente: Viele PDF-Dateien sind nicht barrierefrei aufbereitet (fehlende Tags und Strukturinformationen).
- Bilder, Grafiken, Buttons und Links: Einige Bilder, Grafiken, Buttons und Links haben keine oder keine aussagekräftigen Alternativ- oder Linktexte.
- Videos: Teilweise fehlen Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Externe Inhalte (z. B. Kartenanwendungen oder eingebundene Tools): Für diese Inhalte liegt die Barrierefreiheit nicht vollständig in unserem Einflussbereich.
- Screenreader: Einige Funktionen werden von Screenreadern nicht richtig vorgelesen.
- Bedienung: Einige Bedienelemente sind noch nicht vollumfänglich mittels Tastatur nutzbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
- Stand der Erklärung: 01.10.2025
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen?
Dann können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Kontaktstelle
Stadt Rees
Markt 1
46459 Rees
E-Mail: digital@stadt-rees.de
Telefon: 02851 51-100
Schlichtungsverfahren
Sollte nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet.
Aufgabe der Ombudsstelle ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Sie können die Ombudsstelle unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de auch direkt anschreiben.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle. Den Antrag können Sie als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei ebenfalls auf der Seite https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik herunterladen.