Öffentliche Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen

Allgemeine Informationen/elektronische Vergabe

Informationen zu den Vergabeverfahren

Es werden folgende Vergabeverfahren unterschieden:

-          Öffentliche Ausschreibungen:

 Bei Öffentlicher Ausschreibung werden (Bau-)Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

-          Beschränkte Ausschreibungen:

Bei Beschränkter Ausschreibung werden (Bau-)Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

-          Freihändige Vergaben:

Bei freihändiger Vergabe werden (Bau-)Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben, gegebenenfalls nach öffentlicher Aufforderung, Teilnahmeanträge zu stellen (Freihändige Vergabe nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb).

-          Öffentlicher Teilnahmewettbewerb:

Die Stadt Rees kann der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe einen Öffentlichen Teilnahmewettbewerb vorschalten. Es werden zunächst durch eine öffentliche Bekanntmachung interessierte Unternehmer aufgefordert, Teilnahmeanträge zu stellen. Dies bedeutet konkret, dass ein Bewerber anhand der im Veröffentlichungstext des Teilnahmewettbewerbs geforderten Referenzen, Nachweise oder Unterlagen einen Teilnahmeantrag (sozusagen eine „Bewerbung“) zusammenstellt und der Stadt Rees bis zum angegebenen Einreichungstermin übermittelt. Aus den eingehenden Anträgen wählt die Stadt Rees dann eine angemessene Anzahl fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bewerber aus und tritt dann mit diesen in die Beschränkte Ausschreibung bzw. in die Freihändige Vergabe ein.


Angebotsabgabe

Die Abgabe der Angebote sollte nach Möglichkeit eine Viertelstunde vor dem Eröffnungstermin bei der Stadt Rees (Zimmer 109) erfolgen. Die Angebote können nur gewertet werden, wenn sie der Stadt Rees bei Öffnung des ersten Angebotes vorliegen. Verspätet abgegebene oder eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für einen rechtzeitigen Zugang des Angebotes bei der Stadt Rees trägt der Bieter. Damit das Angebot der richtigen Eröffnungsver-handlung zugeordnet werden kann, verwenden Sie bitte den mit den Ausschreibungsunterlagen ausgegebenen Kennzettel, auf dem die Kurzbeschreibung der Maßnahmen und der Einreichungs-termin vermerkt sind. Eigene Umschläge versehen Sie bitte mit dem Hinweis „Angebot – bitte nicht öffnen!“ und der Kurzbeschreibung und dem Eröffnungstermin der Maßnahme, damit Ihr Angebot nicht bereits vor dem Eröffnungstermin geöffnet wird und dann nicht gewertet werden darf.


Ergebnis der Ausschreibung

Bei Ausschreibungen nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“  (VOB) können Sie als Bieter das Ausschreibungsergebnis erfragen. Sie können der Stadt Rees bereits mit der Abgabe Ihres Angebotes oder im Anschluss daran bitten, Ihnen nach der Öffnung der Angebote das Submissionsergebnis zukommen zu lassen. Bei Ausschreibungen nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ (VOL) darf die Niederschrift über die Angebotsöffnung den Bietern nicht bekanntgegeben werden.