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Jobcenter

Jobcenter im Kreis Kleve

Hilfe aus einer Hand!

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Zum 01. Januar 2005 trat das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, besser bekannt als „Hartz IV“, sowie das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch in Kraft.

Die alleinige Trägerschaft der neuen Sozialleistung „Arbeitslosengeld II“ (ALG-II) liegt seit diesem Zeitpunkt beim Kreis Kleve, bzw. bei den örtlichen Sozialämtern als ausführende Stellen.

Seither bietet die Stadt Rees den Antragstellern „Hilfe aus einer Hand“, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neugeschaffenen Arbeitsgruppe Sozialhilfe / Grundsicherung für Erwerbsfähige (Dienstleistungen für Arbeitsuchende), seit 01.01.2011 Jobcenter im Kreis Kleve genannt, sind für die Hilfegewährung und für die Vermittlung in Arbeit zuständig, und das sowohl für die bisherigen Sozialhilfeempfänger als auch für die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger der Bundesagentur für Arbeit.

Das System der Hilfegewährung ist bedarfsorientiert und mit der bisherigen Sozialhilfe vergleichbar. Da einer etwaigen Leistungsgewährung umfangreiche Einzelfallprüfungen vorausgehen, können an dieser Stelle keine Aussagen zu konkreten Ansprüchen getroffen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters beantworten gerne die entsprechenden Fragen.

Neben der Geldleistung ALG-II bzw. Sozialgeld ist die Vermittlung in Arbeit ein Hauptbestandteil des neuen Gesetzes, das das Prinzip „Fördern und Fordern“ festlegt. Ziel ist es, mit eigenen und privaten Arbeitsvermittlern, Förderangeboten sowie über die Bereitstellung von sog. 1-€-Jobs Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind im Gebäude an der Rudolf-Diesel-Str. 8 im Reeser Gewerbegebiet zu finden. Aus organisatorischen Gründen werden grundsätzlich Terminvereinbarungen getroffen.


Zugang zum Jobcenter:

Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Eine detaillierte und übersichtliche Darstellung der Zuständigkeitsbereiche und Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Sie hier für die Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährung. Bitte klingeln Sie bei Wahrnehmung eines Termins. 




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