Anwohnerparkausweis / Ausnahmegenehmigung Zonenhalteverbot
Kurztext
Als Anwohner können Sie für Ihren Pkw oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für das Zonenhalteverbot im Innenkern der Stadt Rees.
Leistungsbeschreibung
Als Anwohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für das Zonenhalteverbot im innenkern der Stadt Rees. Dabei ist zu beachten, dass einige Straßen / Straßenzüge davon ausgenommen sind.
Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot erlaubt Ihnen in den ausgewiesenen Bereichen über die zulässige Parkdauer von 2 Stunden mit Parkscheibe hinaus zu parken.
Der Geltungsbereich umfasst den historischen Stadtkern von Rees. Pro Haushalt wird nur eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn keine andere Parkmöglichkeit besteht wie z. Bsp. ein Stellplatz oder eine Garage.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- ggf. aktueller Personalausweis oder Reisepass
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzung
- Sie sind im historischen Stadtkern Rees meldebehördlich als Erstwohnsitz registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz oder Garage vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Pro Haushalt wird nur eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn keine andere Parkmöglichkeit besteht wie z. Bsp. ein Stellplatz oder eine Garage.
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot ist gebührenpflichtig.
Dauer 1 Jahr 30,00 EUR
Dauer 3 Jahre 70,00 EUR
Anträge / Formulare
Das Antragsformular für den Anwohnerparkausweis können Sie hier herunterladen.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular online, schriftlich oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-rees.de ein.
Weiterführende Informationen
Die Ausnahmegenehmigung zum Zonenhalteverbot erlaubt Ihnen in den ausgewiesenen Bereichen über die zulässige Parkdauer von 2 Stunden mit Parkscheibe hinaus zu parken. Der Geltungsbereich umfasst den historischen Stadtkern von Rees.
Davon ausgenommen sind folgende Straßen:
- Vor dem Delltor
- Dellstraße
- Neustraße
- Fallstraße
- Kapitelstraße
- Kirchplatz
- Gouverneurstraße
- Rathausvorplatz
- Marktplatz (zwischen Bürgerhaus, westlicher Marktplatzbebauung verlängerte Dellstraße zwischen Geldern'sche Kay und Rünkelstraße)
- Marktfahrbahn und nördlicher Marktplatzbebauung (zwischen Bürgerhaus und LVM Versicherung)
- Bleichstraße
Was sollte ich noch wissen?
Der Anwohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt. Die Befristung kann sich je nach Beantragung auf ein oder drei Jahre belaufen. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag eingereicht werden.
Anträge / Formulare