Grundsätzlich benötigen Sie für alle baulichen Vorhaben (Errichtung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abbruch) eine Baugenehmigung. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen im Prüfumfang und der Bauvorlagen gibt es verschiedene Verfahren:
- das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren
- und die Genehmigung von großen Sonderbauten
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die in der Landesbauordnung genannten genehmigungsfreien Vorhaben und sogenannte freigestellte Wohngebäude.
Die Baugenehmigung gilt drei Jahre und verschafft dem Bauherrn Rechtssicherheit. Sie kann vor Ablauf -per Antrag- jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren. Eine Ablehnung ist zwar ebenfalls gebührenpflichtig, erspart aber größere Kosten.