Kanalanschlussbeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Für den Anschluss an die städtische Abwasseranlage werden die Eigentümer oder Erbbauberechtigten der angeschlossenen oder anzuschließenden Grundstücke zu einem einmaligen Kanalanschlussbeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) i.V.m. der Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Rees herangezogen.

    Sofern nur Schmutzwasser eingeleitet werden darf, ist hierfür ein entsprechender Teilbeitrag zu erheben. Auch bei einem Anschluss des Niederschlagswassers ist das Grundstück zu einem entsprechenden Teilbeitrag zu veranlagen.

    Der Beitrag berechnet sich nach dem Anschluss an einen Freigefälle- oder Druckrohrkanal, der Grundstücksgröße und tatsächlichen oder möglichen baulichen, gewerblichen oder sonstigen Nutzung. Dies berücksichtigt die Anzahl der Vollgeschosse und gewerbliche oder -ähnliche Nutzungen und hängt ab von der Lage der Grundstücke in einem Bebauungsplanbereich, unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder Außenbereich (§ 35 BauGB). Kanalanschlussbeiträge werden einmalig erhoben. Sind sie für eine Fläche vollständig abgegolten, kann hierfür nicht nochmals eine Veranlagung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Die Anschlussbeitragssatzung finden Sie auf der folgenden Seite im Bereich "Bauen"
  • Kosten

    Anliegerbeiträge der Stadt umfassen die einmaligen Kanalanschlussbeiträge, Straßenausbaubeiträge nach § 8 Kommunales Abgabengesetz NRW (KAG) und Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Für die Abrechnung gelten die jeweiligen Ortssatzungen. Künftig geplante beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen ergeben sich soweit möglich aus dem Investivplan (unverbindlich).

    Bitte reichen Sie neben der Adresse auch die Gemarkung, Flur und das Flurstück des Grundstücks per E-Mail an ordnungsamt@stadt-rees.de ein. 


    Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses an die Abwasseranlage ist der Stadt nach § 10 Abs. 1 KAG NRW zu ersetzen. Dieser ermittelt sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten.


    Bescheinigungen über Anliegerbeiträge werden z.B. bei Grundstücksveräußerungen benötigt. Sie sind gebührenpflichtig und können telefonisch, schriftlich oder per Mail unter Angabe der Grundstücksbezeichnung angefordert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich formlos nach Beitragspflichten zu erkundigen. Vor der Unterzeichnung von Kaufverträgen ist dies dringend zu empfehlen, weil Beiträge einen wesentlichen Bestandteil des Kaufpreises darstellen können.


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Zuständige Mitarbeitende