Krankenhilfe
Leistungsbeschreibung
Wenn keine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht und die Anspruchsvoraussetzungen zur Leistungsgewährung nach dem SGB XII/ AsylbLG gegeben sind, kümmert sich die Krankenhilfe im Einzelnen um die Prüfung und Bewilligung von:- Heil- und Kostenplänen
- stationären Behandlunge
- Hilfsmitteln
- Rezepten
- Rehabilitationsmaßnahmen
- sonstige medizinische Therapien und Maßnahmen
- Zuzahlungsbefreiungen