Schulraumvergabe
Leistungsbeschreibung
Schulraum wird für volksbildende, kulturelle und caritative Zwecke nicht gewerbsmäßiger Art vermietet.
Die Stadt Rees bietet die Möglichkeit, Schulräume wie Aulen, Mehrzweckräume, Pausenhallen und Klassenräume sowie Schulgrundstücke kostenpflichtig zu nutzen. Diese Räumlichkeiten stehen für einmalige oder wiederkehrende außerschulische Veranstaltungen zur Verfügung.
Zudem stehen die städtischen Turn- und Sporthallen außerhalb des schulischen Betriebes unter der Woche und an den Wochenenden für Vereine, die dem Stadtsportverband angehören, zur Verfügung. Regelmäßige außerschulische Nutzer sind u.a. die Reeser Sportvereine.
Weiterführende Informationen
Die Überlassung der Räume muss rechtzeitig vor dem gewünschten Nutzungstermin beim zuständigen Fachbereich der Stadt Rees beantragt werden. Der Antrag ist formlos. Folgende Angaben sind beispielsweise wünschenswert:
- Name und Anschrift des Mieters
- Name und Anschrift des verantwortlichen Ansprechpartners während der Veranstaltung
- Umfang der Nutzung (betroffene Räume, benötigte Einrichtungen, etc.)
- Art und Inhalt der Veranstaltung
- Geplante Bewirtschaftung (z.B. Verkauf von Speisen oder Getränken)
- Erwartete Teilnehmerzahl
- Höhe des Eintrittsgeldes (falls zutreffend)
- Dauer der Veranstaltung (einschließlich Datum und Uhrzeit)
- Notwendige Zeiten für Aufbau und Abbau (einschließlich Datum und Uhrzeit)