Genehmigung von Sondernutzungen aller Art auf öffentlicher Fläche sind insbesondere
- die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche für Veranstaltungen, Verkaufs- und Informationsstände, Warenauslagen, Warenautomaten, Werbeständer etc.
- die vorübergehende Nutzung von Tischen und Stühlen für die Außengastronomie.
- die dauerhafte Nutzung öffentlicher und städtischer Flächen für bauliche Anlagen wie z.B. Warenautomaten, Schaukästen, Telefonsprechstellen u. ä.
- Plakate und Transparente.
- Aufstellen von Gerüsten und Container.