Straßenreinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für eine gute Lebensqualität im Stadtgebiet ist die Straßenreinigung von großer Wichtigkeit. In weiten Teilen sind sowohl die Straßenreinigung als auch der Winterdienst innerhalb des Stadtgebiets auf die Bürgerinnen und Bürger als Anlieger übertragen.

  • Rechtsgrundlage

    Siehe hierzu auch die Satzung über die Straßenreinigungsgebühren. Diese finden Sie auf der folgenden Seite unter "Sicherheit und Ordnung".

  • Kosten

    Straßenreinigungsgebühren werden nach der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rees in der zurzeit gültigen Fassung erhoben. Die Gebühren sind als Gegenleistung für die von der Stadt durchgeführte Reinigung und Winterwartung der öffentlichen Straßen zu zahlen. Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Länge der Grundstücksseite entlang jeder gereinigten öffentlichen Straße (Weg oder Platz), durch die das Grundstück erschlossen wird (Frontlänge). Die Einstufung ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis der Satzung.


    Die jährliche Gebühr bei einer 1 x wöchentlich erfolgenden Reinigung beträgt je Meter Grundstücks-Frontlänge bei einer

    Anliegerstraße              4,23 €

    innerörtlichen Straße   3,81 €

    überörtlichen Straße    3,39 €.

    Die zusätzlich zu erhebende jährliche Gebühr für den Winterdienst beträgt je Meter Grundstücks-Frontlänge 2,16 €.

    (Stand: 01.01.2024)