Wohnberechtigungsscheine (Anträge)

Online-Antrag: Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins - Kreis Kleve
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist der Kreis Kleve zuständig.

    Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.

    Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

    Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises. Den Online-Antrag können Sie zudem über die oben dargestellte Verlinkung aufrufen. Bitte wenden Sie sich für Antragstellung, Beratung und weitere Informationen direkt an die zuständige Stelle beim Kreis Kleve.

    Die Anträge für Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie im BürgerService der Stadt Rees.



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