Abwasserbeseitigung für Schmutzwasser
Leistungsbeschreibung
Die Frage, ob Grundstücke hinsichtlich der Einleitung von Schmutzwasser an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können oder müssen, ist mit dem Abwasserbetrieb der Stadt Rees zu klären. Für die Herstellung oder Nutzung eines Kanalanschlusses ist eine Genehmigung zu beantragen. Grundsätzlich muss jedes Grundstück über eine eigene Anschlussleitung verfügen. Hierzu gibt es Auskünfte und Unterlagen über Kanallagepläne und Aufmaßzeichnungen von Grundstücksanschlussleitungen beim Abwasserbetrieb der Stadt Rees.
Sofern Grundstücke aufgrund der Lage im Außenbereich oder der Entfernung zur nächsten Anschlussmöglichkeit nicht an die städtische Abwasseranlage angeschlossen werden können, ist über die Stadt Rees bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) ein Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht zu stellen. Für die Beseitigung des Schmutzwassers über eine vollbiologische Kleinkläranlage o.ä. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen.
Kosten
Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Frischwasserbezug (m³), des letzten zusammenhängenden Abrechnungszeitraumes von 12 Monaten, der der Stadt von dem jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen bekannt gegeben wurde, berechnet. Der örtliche Wasserversorger hat als Abrechnungsjahr das Kalenderjahr. Erst wenn allen Verbrauchern ihre Rechnungen vorliegen, erhält die Stadt auf elektronischen Weg die Verbrauchswerte. In der Regel geschieht dies im Frühsommer. Da die Gebührenbescheide zu diesem Zeitpunkt für das laufende Jahr schon dem Gebührenpflichtigen vorliegen müssen, können die aktuellen Werte erst im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.
Die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage, das aus privaten Wasserversorgungsanlagen stammt, ist der Stadt vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten unaufgefordert bis zum 05.12. eines jeden Jahres mitzuteilen.
Nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführte Wassermengen werden nur auf Antrag und gegen Vorlage geeigneter Nachweise in Abzug gebracht.
Abwassergebühren und Kleineinleiterabgaben
(Stand 01.01.2025)
Grundgebühr pro Anschluss pro Jahr 48,79 €
Schmutzwasser je cbm Frischwasser 1,99 €
Niederschlagswasser je qm 1,17 €
Kleineinleiter-Abgabe 35,79 €