Verbandsumlage für die Gewässerunterhaltung „Untere Issel Süd“

  • Leistungsbeschreibung

    Der Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Süd“ legt die ungedeckten Aufwendungen für die ihm obliegende Gewässerunterhaltung auf die Stadt Rees u. a. betroffene Kommunen um. Die Umlage wird durch Gebühren weitergegeben an die Eigentümer von Grundstücken im Bereich des seitlichen Einzugsgebietes, aus welchem dem Gewässer Wasser zufließt. Das Einzugsgebiet wird durch die Satzung des Verbandes festgelegt. Die Flächen der Grundstücke sind nach dem Landeswassergesetz mit einem Gewichtungsfaktor für versiegelte Flächen und übrige Flächen (z. B. Garten) zu veranlagen. Die Berechnung der Gebühren ergibt sich aus der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG. Die Festsetzung erfolgt zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben.

  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung finden Sie auf der folgenden Seite unter "Bauen".

  • Kosten

    Die von der Stadt an den Wasser- und Bodenverband abzuführende Umlage ist durch Gebühren auf die Eigentümer von Grundstücken im genannten Bereich umzulegen, was mit dem Bescheid über Steuern und Abgaben jährlich geschieht.

     

    Ab dem 01.01.2025 werden für

     

    versiegelte Flächen:     0,0818 € / qm (8,1780 € / Ar)

    übrige Flächen:             0,0003 € /qm (0,0335 € / Ar)


    veranlagt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende