Eheurkunde (der letzten 80 Jahre)
Kurztext
Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Eheurkunde beantragen.
Die Anmeldung mit dem Nutzerkonto (BundID) ist optional, bietet Ihnen aber folgende Vorteile:
- Ihre persönlichen Daten werden aus dem Nutzerkonto übernommen (keine manuelle Eingabe erforderlich).
- Falls Sie mit einem Nutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet sind (Online-Ausweis), müssen Sie keinen Identitätsnachweis hochladen.
Leistungsbeschreibung
Eheurkunde, beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
Zuständig für die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Auszuges aus dem Eheregister ist das Standesamt des Eheschließungsortes.
Internationale Eheurkunde
Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Eheurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Falls Sie nicht mit einem Nutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet sind (Online-Ausweis), müssen Sie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) hochladen.Falls Sie keine berechtigte Person sind, da Sie die Eheurkunde für Verwandte in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onnkel, Tanten, Nichten, Neffen), sonstige Verwandte oder dritte Personen beantragen, können Sie dem Online-Antrag einen geeigneten Nachweis Ihrer Anforderungsberechtigung (z. B. Vollmacht, Erbschein oder Vollstreckungstitel) beifügen.
Voraussetzung
Berechtigte Personen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen, und können deshalb nur von berechtigten Personen gemäß § 62 PStG beantragt werden.
Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Eheurkunde für sich selbst oder Ihre Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder) beantragen.
Falls Sie eine Eheurkunde für andere Personen beantragen, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie zur Anforderung der Urkunde berechtigt sind. Hierzu zählen Ihre Verwandten in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen), sonstige Verwandte oder dritte Personen.
Hierfür können Sie eine schriftliche Begründung abgeben sowie ein geeignetes Nachweisdokument (z. B. Vollmacht, Erbschein oder Vollstreckungstitel) hochladen.
Bei Urkundenbeantragung aufgrund von Ahnenforschung im familiären Bereich wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt der Stadt Rees unter der E-Mail-Adresse: standesamt@stadt-rees.de.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 10,00 €.
Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Eheurkunde beträgt 5,00 €.
Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 4,00 €).
Die Eheurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Es stehen Ihnen für die Bezahlung der Gebühren folgende Bezahloptionen zur Verfügung:
Weiterführende Informationen
Arten der Urkunde
Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:
Standard-Eheurkunde
Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten, insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe. Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.Internationale Eheurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Eheurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.Eine standardmäßige internationale Eheurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.
Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie mögliche Folgebeurkundungen (zum Beispiel Scheidung oder Tod).Urkunde für soziale Zwecke
Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.Archivfrist
Eheurkunden für geschlossene Ehen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, können nicht über das Standesamt bestellt werden, sondern fallen in den Aufgabenbereich des Stadtarchivs. In diesen Fällen greift eine andere Gebührenordnung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Stadtarchiv unter der Telefonnummer 02851 51 - 480 oder per E-Mail unter info@stadtarchiv-rees.de.
Zuständige Stelle
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist das Standesamt für die Ausstellung einer Eheurkunde zuständig, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt. Das ist in der Regel das Standesamt am Ort der Eheschließung (nicht das Standesamt am Wohnort).