Hundesteuer Anmeldung

Erteilung einer Hundesteuerersatzmarke
Kopien von Steuerbescheiden
SEPA-Lastschriftmandat für Zahlungspflichtige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees
    • Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.
    • Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei der Stadt Rees anmelden.
    • Steuerbescheid wird Ihnen zugesendet.
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rees beträgt zurzeit jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt

    • ein Hund gehalten wird 60,00 €,
    • zwei Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund,
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden 96,00 € je Hund,
    • ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 €,
    • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 520,00 € je Hund.


    • Die Gebühr für einen neue Hundesteuermarke beträgt 5,50 €.

    Stand 01.01.2024

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Die einschlägige Hundesteuersatzung der Stadt Rees finden Sie auf der folgenden Seite unter "Finanzen".

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Rees anzumelden. Die An- und Abmeldung kann bequem online unter dem Formular "Hundeanmeldung / Hundeabmeldung" erfolgen.

    Nach erfolgter Anmeldung geht Ihnen in den nächsten Tagen der Hundesteuerbescheid zusammen mit einem Meldebogen bzw. Antrag nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) zu. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an das Ordnungsamt zurückzusenden.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende