Hundesteuer Anmeldung

Hundeanmeldung / Hundeabmeldung
SEPA-Lastschriftmandat für Zahlungspflichtige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees
    • Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.
    • Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei der Stadt Rees anmelden.
    • Steuerbescheid wird Ihnen zugesendet.
  • Leistungsbeschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Stadt Rees beträgt zurzeit jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt

    • ein Hund gehalten wird 60,00 €,
    • zwei Hunde gehalten werden 78,00 € je Hund,
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden 96,00 € je Hund,
    • ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 €,
    • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 520,00 € je Hund.


    • Die Gebühr für einen neue Hundesteuermarke beträgt 5,50 €.

    Stand 01.01.2024

  • Rechtsgrundlage

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Die einschlägige Hundesteuersatzung der Stadt Rees finden Sie auf der folgenden Seite unter "Finanzen".

  • Erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Rees anzumelden. Die An- und Abmeldung kann bequem online unter dem Formular "Hundeanmeldung / Hundeabmeldung" erfolgen.

    Nach erfolgter Anmeldung geht Ihnen in den nächsten Tagen der Hundesteuerbescheid zusammen mit einem Meldebogen bzw. Antrag nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) zu. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an das Ordnungsamt zurückzusenden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende