Wahlhelfer Verpflichtung

Kommunalwahlen 2025: Freiwillige Wahlhelfer gesucht!
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Wahlhelfer Verpflichtung
    • Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin ist ein Ehrenamt, zu dem jede wahlberechtigte Person verpflichtet ist
    • Ablehnung nur aus wichtigem Grund möglich
    • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
    • Keine Gesichtsverhüllung
    • Gemeindebehörden können von anderen Behörden folgende Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift; die betroffenen Personen werden hierüber informiert
    • zuständig: Wahlamt

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende