Wahlhelfer Verpflichtung
Kommunalwahlen 2025: Freiwillige Wahlhelfer gesucht!
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
- Wahlhelfer Verpflichtung
- Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin ist ein Ehrenamt, zu dem jede wahlberechtigte Person verpflichtet ist
- Ablehnung nur aus wichtigem Grund möglich
- Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
- Keine Gesichtsverhüllung
- Gemeindebehörden können von anderen Behörden folgende Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift; die betroffenen Personen werden hierüber informiert
- zuständig: Wahlamt
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Voraussetzung
Verfahrensablauf
Urheber
Typisierung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Arendsen Andreas
- Herr Rainer Janßenstellv. Fachbereichsleiter Zentrale Dienste / Abteilungsleiter 10-1