Kleinkläranlagen und Abwasserabgabe für Kleineinleiter

  • Leistungsbeschreibung

    Durch den häuslichen Gebrauch wird aus sauberem Trinkwasser Schmutzwasser. Dieses Schmutzwasser muss gereinigt werden, bevor es wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden kann. Normalerweise geschieht dies in einer zentralen Kläranlage, an welche Grundstücke über die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.

    Ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich, muss die Abwasserreinigung über eine private Kleinkläranlage erfolgen. Heutzutage sind nur noch moderne Kleinkläranlagen mit biologischer Abwasserbehandlung zulässig, die wie Miniaturausgaben der großen Kläranlagen funktionieren. Sofern Ihr Grundstück dafür geeignet ist, kann auch eine Pflanzenkläranlage eine mögliche Alternative sein.

    Für das Einleiten dieses gereinigten Abwassers in ein Gewässer oder den Untergrund ist nach dem Abwasserabgabengesetz grundsätzlich eine Abwasserabgabe zu entrichten. Bei solchen Kleineinleitungen (weniger als 8 m³ pro Tag) ist zunächst die Stadt Rees als abgabepflichtig anzusehen. Die Stadt legt diese Abgabe jedoch auf die Verursacher um, wenn deren Kleinkläranlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Die Höhe der Abgabe ermittelt sich nach der Schädlichkeit des Abwassers bzw. einer Pauschalierung je Einwohner und ist dem Abwasserabgabengesetz in Verbindung mit der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rees zu entnehmen. Die Festsetzung erfolgt zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben.

  • Rechtsgrundlage

    • Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • Landeswassergesetz (LWG NRW)
    • Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rees (zu finden auf der Homepage der Stadt Rees unter der Rubrik "Bauen").
  • Voraussetzung

    • Wasserrechtliche Erlaubnis: Der Betrieb einer Kleinkläranlage erfordert eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des geklärten Wassers.
    • Regelmäßige Fachwartung: Moderne Kleinkläranlagen müssen durch eine Fachfirma gewartet werden. Das Wartungsintervall hängt vom Typ, dem Alter und den Herstellervorgaben ab.
    • Nachweispflicht: Bei der Wartung ist das Abwasser zu beproben, um nachzuweisen, dass die in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Werte und der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist entscheidend, um die Umlage der Abwasserabgabe zu vermeiden.

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