Lebenspartnerschaftsurkunde (der letzten 80 Jahre)

Online-Antrag: Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Kurztext

    Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.

    Die Anmeldung mit dem Nutzerkonto (BundID) ist optional, bietet Ihnen aber folgende Vorteile:

    • Ihre persönlichen Daten werden aus dem Nutzerkonto übernommen (keine manuelle Eingabe erforderlich).
    • Falls Sie mit einem Nutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet sind (Online-Ausweis), müssen Sie keinen Identitätsnachweis hochladen.
  • Leistungsbeschreibung

    Lebenspartnerschaftsurkunde, beglaubigter Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Zuständig für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Auszuges aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist das Standesamt des Ortes der Begründung der Lebenspartnerschaft.

    Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde

    Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Lebenspartnerschaftsurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

    Hinweis:

    Seit dem 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben jedoch rechtlich bestehen oder können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. Für bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können weiterhin Urkunden beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Falls Sie nicht mit einem Nutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet sind (Online-Ausweis), müssen Sie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) hochladen.

    Falls Sie keine berechtigte Person sind, da Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde für Verwandte in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onnkel, Tanten, Nichten, Neffen), sonstige Verwandte oder dritte Personen beantragen, können Sie dem Online-Antrag einen geeigneten Nachweis Ihrer Anforderungsberechtigng (z. B. Vollmacht, Erbschein oder Vollstreckungstitel) beifügen.

  • Voraussetzung

    Berechtigte Personen

    Lebenspartnschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen, und können deshalb nur von berechtigten Personen gemäß § 62 PStG beantragt werden.

    Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für sich selbst oder Ihre Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder) beantragen.

    Falls Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für andere Personen beantragen, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie zur Anforderung der Urkunde berechtigt sind. Hierzu zählen Ihre Verwandten in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen), sonstige Verwandte oder dritte Personen.

    Hierfür können Sie eine schriftliche Begründung abgeben sowie ein geeignetes Nachweisdokument (z. B. Vollmacht, Erbschein oder Vollstreckungstitel) hochladen.

    Bei Urkundenbeantragung aufgrund von Ahnenforschung im familiären Bereich wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt der Stadt Rees unter der E-Mail-Adresse: standesamt@stadt-rees.de.

  • Kosten

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beträgt 10,00 €.

    Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde beträgt 5,00 €.

    Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 4,00 €).

    Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.


    Es stehen Ihnen für die Bezahlung der Gebühren folgende Bezahloptionen zur Verfügung:

    paypal   master card

  • Weiterführende Informationen

    Arten der Urkunde

    Archivfrist
    Lebenspartnerschaftsurkunden für Lebenspartnerschaften, die länger als 80 Jahre zurückliegen, können nicht über das Standesamt bestellt werden, sondern fallen in den Aufgabenbereich des Stadtarchivs. In diesen Fällen greift eine andere Gebührenordnung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Stadtarchiv unter der Telefonnummer 02851 51 - 480 oder per E-Mail unter info@stadtarchiv-rees.de.

    Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:

    Standard-Lebenspartnerschaftsurkunde
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde gibt Auskunft über die Daten der Lebenspartner, insbesondere über die in der Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Lebenspartnerschaft. Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie mögliche Folgebeurkundungen (zum Beispiel Ende der Lebenspartnerschaft oder Tod).

    Urkunde für soziale Zwecke
    Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

  • Zuständige Stelle

    Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist das Standesamt für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde zuständig, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt. Das ist in der Regel das Standesamt am Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft (nicht das Standesamt am Wohnort).


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende