REES. „Voraussichtlich ab Montag, 11. August 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen an rund 18.200 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die die Kommunalwahlen am 14. September zugestellt“, erklärt Ludger Beltermann, Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste, der auch für die Organisation der bevorstehenden Kommunalwahlen in Rees zuständig ist.
Es finden dann in Rees zwei Wahlen gleichzeitig statt: die Wahl der Mitglieder für den Rat der Stadt Rees sowie die Wahl der Mitglieder für den Kreistag des Kreises Kleve.
Aufgrund bereits zwischenzeitlich erfolgter Wahlen für das Amt des Landrats des Kreises Kleve sowie des Bürgermeisters der Stadt Rees, die jeweils bis zum Ende der nächsten Wahlperiode, also bis zum 31.10.2030 im Amt sein werden, findet bei den Kommunalwahlen am 14.09.2025 weder eine Wahl für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats des Kreises Kleve noch eine Wahl für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Rees statt. In Rees sind somit auch Stichwahlen am 28. September nicht erforderlich.
Personen, die ihre Benachrichtigung bis zum 24. August nicht erhalten haben, werden gebeten, sich persönlich oder telefonisch unter Tel.: 02851 / 51-116 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros zu wenden. Das Wahlbüro steht Bürgerinnen und Bürgern auch bei weiteren Fragen zur Wahl zur Verfügung.
Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro, das sich im kleinen Saal des Bürgerhauses befindet und ab Montag, 18. August, geöffnet wird, ist über den Haupteingang des Bürgerhauses erreichbar. „Die Wahlberechtigten können dort montags bis mittwochs von 09 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen oder auch schon direkt wählen“, erläutert Beltermann die Funktion des Büros.
Am Freitag vor der Wahl, 12. September, ist das Wahlbüro von 9 bis 15 Uhr geöffnet.
Für die Briefwahl vor Ort ist die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis vorzulegen.
Briefwahlunterlagen können auch postalisch mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Vordruck, schriftlich, per E-Mail an wahlamt@stadt-rees.de oder per Internet beantragt werden.
Briefwahl per Internet
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet bestehen folgende Möglichkeiten: Durch Scannen des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird der Wähler mit Hilfe eines mobilen Endgerätes direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl geleitet werden. Der Antragsteller muss dann zwecks Verifizierung noch sein Geburtsdatum eingeben.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über ein Formular auf der städtischen Homepage zu beantragen. Der Antragsteller muss hierfür seine kompletten Antragsdaten in das Formular eintragen. Das Formular ist ab dem 18. August im Internet unter www.stadt-rees.de/ im Bereich „Aktuell“ zu finden.
Die Möglichkeit der Briefwahlbeantragung per Internet besteht bis Dienstag, 09. September, 16 Uhr, damit eine fristgerechte Zustellung von Briefwahlunterlagen noch ermöglicht werden kann.
Versand der Briefwahlunterlagen, rechtzeitiger Rücklauf von Wahlbriefen!
Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen und nach Erhalt der Briefwahlunterlagen für den rechtzeitigen Rücklauf der Wahlbriefe Sorge zu tragen.
Wer die Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommt, sollte seinen Wahlbrief bis spätestens Mittwoch vor der Wahl zur Post geben oder persönlich in den Briefkasten des Rathauses einwerfen, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe auch noch persönlich bis spätestens 16 Uhr im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.