Ratsangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verwaltung der Stadt wird bestimmt durch den Willen der Bürger, die durch den Rat und den Bürgermeister vertreten werden. Alle in diesem Rahmen vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten bedürfen der Vorbereitung, der Dokumentation und der Ausführung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende