Vaterschaftsanerkennung

  • Leistungsbeschreibung

    Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Die Vaterschaft eines Kindes kann vor und nach dessen Geburt vor dem Standesamt oder vor dem Jugendamt erklärt werden.

    Mutter und Vater müssen persönlich zum Standesamt kommen.

    Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Die Mutter bleibt allein Sorgeberechtigt. Wünschen Sie das gemeinsame Sorgerecht so wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt, Abteilung Beistandschaft.

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