Vaterschaftsanerkennung

  • Leistungsbeschreibung

    Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Die Vaterschaft eines Kindes kann vor und nach dessen Geburt vor dem Standesamt oder vor dem Jugendamt erklärt werden.

    Mutter und Vater müssen persönlich zum Standesamt kommen.

    Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Die Mutter bleibt allein Sorgeberechtigt. Wünschen Sie das gemeinsame Sorgerecht so wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt, Abteilung Beistandschaft.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderliche Unterlagen von Vater und Mutter:
    •    Personalausweis/ Reisepass
    •    Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk oder
    •    Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    •    ausländische Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    •    Mutterpass
    Es werden alle Urkunden im Original benötigt.
    Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.
    Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.