Namenserteilung für ein Kind bei neuem Ehenamen eines Elternteils (Einbenennung)
Leistungsbeschreibung
Der Elternteil dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes, minderjähriges Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen.
Sofern der andere Elternteil gemeinsame Sorge mit dem erteilenden Elternteil hat oder das Kind seinen Familiennamen führt, ist die Einwilligung des Elternteils vorher nötig.Erforderliche Unterlagen
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