Namenserteilung für ein Kind bei neuem Ehenamen eines Elternteils (Einbenennung)

  • Leistungsbeschreibung

    Der Elternteil dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes, minderjähriges Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen.

    Sofern der andere Elternteil gemeinsame Sorge mit dem erteilenden Elternteil hat oder das Kind seinen Familiennamen führt, ist die Einwilligung des Elternteils vorher nötig.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Eheurkunde mit Nachweis der Ehenamensführung
    • Ausweise der Beteiligten
    • Ggfls. Meldebescheinigung für die Beteiligten
    • Sorgerechtsnachweis
    • Einwilligung des anderen Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder bei dessen Namenseinheit mit dem Kind

    Die persönliche Vorsprache aller Beteiligten ist notwendig.
  • Welche Gebühren fallen an?

    • 21,00 Euro für Namenserteilung

    gegebenenfalls zusätzlich:
    • 21,00 Euro für die Beurkundung der Einwilligung