Sterbeurkunde (der letzten 30 Jahre)

Online-Antrag: Beantragung einer Sterbeurkunde
  • Kurztext

    Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Sterbeurkunde beantragen.

    Die Anmeldung mit dem Nutzerkonto ist optional, bietet Ihnen aber folgende Vorteile:

    • Ihre persönlichen Daten werden aus dem Nutzerkonto übernommen (keine manuelle Eingabe erforderlich).
    • Falls Sie mit einem Nutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet sind (Online-Ausweis), müssen Sie keinen Identitätsnachweis hochladen.
  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt des Sterbeortes.
    Internationale Sterbeurkunde
    Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Sterbeurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
  • Erforderliche Unterlagen

    Falls Sie nicht mit einem Nutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet sind (Online-Ausweis), müssen Sie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) hochladen.

    Falls Sie keine berechtigte Person sind, da Sie die Sterbeurkunde für Verwandte in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onnkel, Tanten, Nichten, Neffen), sonstige Verwandte oder dritte Personen beantragen, können Sie dem Online-Antrag einen geeigneten Nachweis Ihrer Anforderungsberechtigung (z. B. Vollmacht, Erbschein oder Vollstreckungstitel) beifügen.

  • Voraussetzung

    Berechtigte Personen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen, und können deshalb nur von berechtigten Personen gemäß § 62 PStG beantragt werden.

    Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihren Ehe-/Lebenspartner oder Ihre Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder) beantragen.

    Falls Sie eine Sterbeurkunde für andere Personen beantragen, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie zur Anforderung der Urkunde berechtigt sind. Hierzu zählen Ihre Verwandten in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen), sonstige Verwandte oder dritte Personen.

    Hierfür können Sie eine schriftliche Begründung abgeben sowie ein geeignetes Nachweisdokument (z. B. Vollmacht, Erbschein oder Vollstreckungstitel) hochladen.

    Bei Urkundenbeantragung aufgrund von Ahnenforschung im familiären Bereich wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt der Stadt Rees unter der E-Mail-Adresse: standesamt@stadt-rees.de.


  • Kosten

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 €.

    Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Sterbeurkunde beträgt 5,00 €.

    Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 4,00 €).

    Die Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.


    Es stehen Ihnen für die Bezahlung der Gebühren folgende Bezahloptionen zur Verfügung:

    paypal   master card

  • Weiterführende Informationen

    Arten der Urkunde

    Folgende Urkunden-Arten können Sie beantragen:

    Standard-Sterbeurkunde
    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

    • Vornamen
    • Familienname
    • Geburtsort
    • Geburtstag
    • Letzter Wohnsitz
    • Familienstand
    • Sterbeort
    • Zeitpunkt des Todes
    Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.


    Internationale Sterbeurkunde
    Eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

    Eine standardmäßige internationale Sterbeurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

    Derzeit sind das folgende Länder:
    Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister enthält alle Angaben aus der Sterbeurkunde. Zusätzlich gehen aus dem Hinweisteil des Sterberegisters die Registerdaten der Geburt und evtl. der Eheschließung der verstorbenen Person hervor.

    Urkunde für soziale Zwecke
    Für Sozialversicherungen wie Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.


    Archivfrist

    Sterbeurkunden für Todesfälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, können nicht über das Standesamt bestellt werden, sondern fallen in den Aufgabenbereich des Stadtarchivs. In diesen Fällen greift eine andere Gebührenordnung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an das Stadtarchiv unter der Telefonnummer 02851 51 - 480 oder per E-Mail unter info@stadtarchiv-rees.de



    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgestellt werden.


    Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgestellt werden.

    Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).
  • Zuständige Stelle

    Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist das Standesamt für die Ausstellung einer Sterbeurkunde zuständig, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt. Das ist in der Regel das Standesamt am Sterbeort (nicht das Standesamt am Wohnort).


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende