Sterbeurkunde (der letzten 30 Jahre)

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt des Sterbeortes.
    Internationale Sterbeurkunde
    Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Sterbeurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    •    Bundespersonalausweis (zur Prüfung der Identität)
  • Welche Gebühren fallen an?

    10,00 €
  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgestellt werden.

    Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).
  • Bemerkungen

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgestellt werden.

    Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).