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Landtagswahl 2022

Wahlbeteiligung, Ergebnisse u. Infos zur Landtagswahl '22

Wahlbeteiligung Landtagswahl 2022 in der Stadt Rees

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees vor 12 Uhr: 29,71 % (nur Briefwähler)

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 12 Uhr: 41,54 % 

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 16 Uhr: 54,15 %

Wahlbeteiligung in der Stadt Rees um 18 Uhr (Wahlende): 56,72 %



Allgemeine Informationen zur Wahl:

Am 15. Mai 2022 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt, bei der die Abgeordneten des Landtags für fünf Jahre gewählt werden.

Wahlsystem

Bei der Landtagswahl hat jede Wählerin / jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die Kandidatin / der Kandidat des Wahlkreises gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählerverzeichnis

Damit die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Eintragung von Amts wegen
In das Wählerverzeichnis werden alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag: 03.04.2022) mit (Haupt-) Wohnung in der Gemeinde gemeldet sind.

Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (29.04.2022) von außerhalb des Landes zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

Eintragung auf Antrag bzw. Einspruch bei Umzügen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen
Verlegen Wahlberechtigte nach dem Stichtag, also ab dem 04.04.2022, und vor dem Beginn der Einsichtsfrist, also bis zum 24.04.2022, ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innerhalb des Landes von einer Gemeinde in eine andere, so sind sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen, falls sie nicht in ihrer bisherigen Wohngemeinde wählen wollen. 

Verlegen Wahlberechtigte während der Frist zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis (25.04.2022 bis 29.04.2022) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innerhalb des Landes von einer Gemeinde in eine andere, so sind sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis einzutragen.

Im Falle einer Anmeldung bei der Zuzugsgemeinde nach dem 16. Tag vor der Wahl, also ab dem 30.04.2022, verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde. Es besteht für sie die Möglichkeit, im dort vorgesehenen Stimmbezirk zu wählen oder einen Wahlschein zu beantragen.

Eintragung auf Antrag für Personen, die nicht angemeldet sind bzw. keine Wohnung haben
Wer eine Wohnung hat, ohne angemeldet zu sein, kann nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Wer keine Wohnung hat, sich aber im Land Nordrhein-Westfalen gewöhnlich aufhält, kann nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Zuständig für die Eintragung ist die Gemeinde, in der sich die Betroffenen am Stichtag gewöhnlich aufhalten oder aufgehalten haben. Der Antrag ist nur bis zum Tag vor dem Beginn der Einsichtsfrist, also bis zum 24.04.2022, möglich.

Umzüge innerhalb derselben Gemeinde
Bei Umzügen innerhalb der Gemeinde nach dem Stichtag (03.04.2022) verbleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks, für den sie am Stichtag gemeldet war. 

Wahlbenachrichtigung

Voraussichtlich gegen Mitte April 2022 werden an alle wahlberechtigten Reeser Bürgerinnen und Bürger zentral die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, dass und wie die Wahl durchgeführt wird und in welchem Wahlraum gewählt werden kann.

Wahlraumfinder

Den Wahlraum Ihres Stimmbezirks, in dem Sie bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfallen 2022 in Rees wählen können, können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen oder über den Wahlraumfinder suchen.

Wahlschein/Briefwahl

Sofern Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahlraum abgeben können oder möchten, können Sie auch per Briefwahl wählen. Hierfür können Sie einen Wahlschein beantragen, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Mit dem Wahlschein erhalten Sie dann alle notwendigen Unterlagen zur Durchführung der Briefwahl. Nähere Informationen darüber finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können einen Wahlschein für die Wahl am 15. Mai 2022 wie folgt beantragen:

·         Online-Beantragung mittels verschlüsseltem Webformular 
          Zum Webformular gelangen Sie über das Scannen des QR-Codes auf der Rückseite der
          Wahlbenachrichtigung oder über diesen Link.
          Die Möglichkeit der Online-Briefwahlbeantragung besteht bis Mittwoch, 11.05.2022, 16 Uhr.     

·         postalisch/schriftlich

·         per E-Mail an wahlamt@stadt-rees.de

·         persönlich im Wahlbüro im kleinen Saal des Bürgerhauses zu folgenden 
          Öffnungszeiten:
          montags bis mittwochs von 10 bis 16 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr
          sowie am Freitag vor der Wahl, 13.05.2022, von 10 bis 18 Uhr

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Sie die Briefwahl auch schon direkt vor Ort durchführen. Der Wahlschein wird Ihnen dann vor Ort ausgehändigt und direkt im Anschluss können Sie Ihre Stimmen abgeben.

Die Öffnung des Wahlbüros erfolgt unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur bis Freitag vor der Wahl, 13.05.2022, 18.00 Uhr, möglich. Nur in Ausnahmefällen ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 15.05.2022, 15.00 Uhr, möglich, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der wahlberechtigten Person.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag, 15.05.2022, 18.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Rees eingegangen sein muss.