INVESTITIONSKOSTENZUSCHUSS GASTRONOMIE
Förderprogramm für die gastronomische Neuansiedlung
Mit dem neuen Förderprogramm „Investitionskostenzuschuss Gastronomie“ unterstützt die Kommune Gründerinnen, Gründer und Unternehmen, die einen neuen gastronomischen Betrieb im Stadtgebiet Rees eröffnen möchten. Die Rheinstadt liegt unmittelbar am Rhein, nahe der niederländischen Grenze, zwischen Emmerich am Rhein und Wesel. Der Rat der Stadt Rees hat die Förderrichtlinie im Juli 2026 beschlossen.
Mit dem Förderprogramm schafft die Stadt Rees ein konkretes kommunales Wirtschaftsförderungsinstrument für die Ansiedlung neuer gastronomischer Angebote. Förderfähige Betriebe können einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss von bis zu 20.000 Euro erhalten. Die Unterstützung richtet sich gezielt an Gastronomiebetriebe, die ihre Arbeitsstätte im Reeser Stadtgebiet gründen und mit ihrem Konzept das bestehende Angebot vor Ort sinnvoll und qualitativ ergänzen.
Bis zu 20.000 Euro Investitionskostenzuschuss für neue Gastronomiekonzepte in der Rheinstadt am Niederrhein.
Voraussetzungen:

Um eine zielgerichtete und wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel sicherzustellen, hat die Stadt Rees klare Fördervoraussetzungen definiert. Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihre Arbeitsstätte im Stadtgebiet Rees gründen. Das geplante Gastronomiekonzept muss eine qualitative Erweiterung des örtlichen Angebots darstellen.
Die Förderung wird ausschließlich für investive Maßnahmen gewährt. Der Zuschuss wird in einem Betrag und nur einmal ausgezahlt. Nach einem positiven Förderbescheid wird der Antragsteller oder die Antragstellerin Zuwendungsempfänger und schließt mit der Stadt Rees eine schriftliche Vereinbarung über die Gewährung des Investitionskostenzuschusses Gastronomie.
Für die geförderte Investition gilt ab Inbetriebnahme eine Zweckbindung von fünf Jahren. Sollte der gastronomische Betrieb innerhalb dieses Zeitraums aufgelöst werden, ist dies der Stadt Rees schriftlich mitzuteilen. Ein gegebenenfalls zu viel gezahlter Förderbetrag ist anteilig zurückzuerstatten.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stadt Rees entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen über die eingereichten Anträge.

Rückfragen und Anträge senden Sie an: wirtschaftsfoerderung@stadt-rees.de
