Ordnungsbehördliche Rufbereitschaft

Ordnungsbehördliche Rufbereitschaft

Im Bereich der Sicherheit und Ordnung einer Stadtverwaltung gibt es Angelegenheiten, die von besonderer Bedeutung sind und keinen Aufschub dulden. Diese müssen – auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der Stadtverwaltung, etwa abends/nachts oder am Wochenende - unverzüglich erledigt werden. Daher ist jede kommunale Ordnungsbehörde dazu verpflichtet, eine entsprechende ordnungsbehördliche Rufbereitschaft vorzuhalten.

Die Städte Rees und Kalkar stellen gemeinsam im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der ordnungsbehördliche Rufbereitschaft sicher. Damit ist gewährleistet, dass die Erledigung und Bearbeitung dringender ordnungsbehördlicher Angelegenheiten in beiden Städten immer gewährleistet ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die ordnungsbehördliche Rufbereitschaft nur Angelegenheiten von besonderer gefahrenabwehrrechtlicher Bedeutung übernommen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Angelegenheiten:

  • Zwangseinweisungen in die Psychiatrie gem. PsychKG
  • Kampfmittelfunde (Granaten, Bomben, Munition)
  • Öl-/Gefahrgutunfälle
  • Fundtiere
  • sonstige Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von besonderer Bedeutung


Dieser Dienst wird im Rahmen der so genannten Rufbereitschaft versehen. Anders als bei der Polizei sind die diensthabenden Kollegen der ordnungsbehördlichen Rufbereitschaft nicht vor Ort im Büro, sondern nehmen den Anruf zu Hause entgegen und koordinieren die weiteren Maßnahmen auch von dort.

Der Bereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde der Stadt Rees ist über die Notruf-Nummer der Polizei 110 erreichbar.

Die Polizei wird dann die entsprechenden Mitarbeiter kontaktieren, die die weitere Bearbeitung übernehmen.