Nachträgliche Erklärung eines Ehe- /Lebenspartnerschaftsnamens

  • Leistungsbeschreibung

    Voraussetzung für die Erklärung eines Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamens ist, dass die Ehe/Lebenspartnerschaft noch besteht und bisher kein Ehe-/ Lebenspartnerschaftsname erklärt wurde.
    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    Bei der Vorsprache ist die Anwesenheit beider Ehegatten/Lebenspartner erforderlich.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    •           Personalausweis / Reisepass
    •           Beglaubigter Auszug aus dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister mit Nachweis der aktuellen Namensführung oder Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde
    •           Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, könnten noch weitere Nachweise nötig sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    • 21,00 Euro
    • 09,00 Euro für eine Bescheinigung (falls gewünscht)
    • 10,00 Euro für eine Eheurkunde (sofern ein Eheregister angelegt ist)