Wiederannahme des Geburtsnamens / früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
    • Pass/ Ausweis

    Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen. Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, könnten noch weitere Nachweise nötig sein.

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Welche Gebühren fallen an?

    • 21,00 Euro
    • 09,00 Euro für eine Bescheinigung (falls gewünscht)