Vorgeburtliche Namenserklärung eines Kindes nichtverheirateter Eltern

  • Leistungsbeschreibung

    Sind die Eltern eines ungeborenen Kindes nicht verheiratet können Sie den Geburtsnamen des Kindes bestimmen.
  • Voraussetzungen

    Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt sowie beim Jugendamt beurkundet werden. Die gemeinsame Sorgerechtserklärung jedoch nur beim Jugendamt.
  • Welche Gebühren fallen an?

    21,00 Euro