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Wohngeld

Wohngeld

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Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Leistung ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Wohngeldantrag
Den Vordruck Wohngeldantrag halten wir in der Wohngeldstelle für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link unter "Downloads und Infos"). Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bitte anschließend per Post ein.
   
Einkommensnachweis
Den Vordruck für den Einkommensnachweis halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link unter "Downloads und Infos").
   
Bescheinigung des Vermieters
Den Vordruck der Vermieterbescheinigung halten wir in den Wohngeldstellen für Sie bereit. Sie finden ihn auch auf den Internetseiten des Landesministeriums für Bauen und Verkehr (Link unter "Downloads und Infos").
   
Nachweis über die Zahlung der Miete,
zum Beispiel: Letzte Mietquittung oder letzter Kontoauszug


Voraussetzungen

Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens und
  • der Höhe der Miete oder der Belastung.


Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.


Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Eine Darstellung der Zuständigkeitsbereiche und Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie auf dieser Seite.