Datenschutz
Die Stadt Rees hat einen Behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, der u. a. folgende Aufgaben hat:
- Unterrichtung und Beratung des Verwaltungsvorstandes in Grundsatzfragen zum Datenschutz
- Unterrichtung, Beratung und Unterstützung der Fachbereiche und der Personalvertretung in allen Fragen des
Datenschutzes - Unmittelbare Ansprechperson aller Beschäftigten der Stadt Rees in Angelegenheiten des
Beschäftigtendatenschutzes - Unmittelbare Ansprechperson der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rees für Fragen des Datenschutzes
- Zusammenarbeit mit dem/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-
Westfalen (LDI NRW) - Mitwirkung bei Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere der Erarbeitung
verwaltungsinterner Regelungen und Satzungen und Formularen, mit denen personenbezogene Daten
verarbeitet werden sowie Verträgen mit Externen (Datenverarbeitung im Auftrag) - Überwachung der Fachbereiche im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz (Stichproben und
anlassbezogene Überprüfung) - Beratung der Fachbereiche im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgeabschätzung
- Teilnahme an internen Arbeitskreisen und Vertretung der Stadt Rees in externen Arbeitskreisen und Gremien mit
datenschutzrechtlichem Bezug - Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten in Bezug auf datenschutzrechtliche Angelegenheiten