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Kommunalwahl 2025: Stadt Rees sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Kommunalwahlen 2025: Freiwillige Wahlhelfer gesucht!

Am 14. September 2025 finden die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. In Rees werden dann sowohl die Mitglieder für den Kreistag des Kreises Kleve als auch die Mitglieder für den Rat der Stadt Rees gewählt. 

Eine Wahl des Landrats des Kreises Kleve findet nicht statt, in Rees erfolgt darüber hinaus auch keine Wahl des Bürgermeisters. Grund dafür ist, dass die jeweiligen Amtsinhaber aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Wahlen nunmehr jeweils bis zum 31.10.2030 im Amt sein werden. Somit entfällt für Rees auch eine etwaige Stichwahl für das Amt des Landrats bzw. des Bürgermeisters am Sonntag, 28. September 2025.

Die Stadt Rees sucht für den 14. September 2025 noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände. Es werden insgesamt ca. 200 Mitglieder für diese Wahlvorstände benötigt. Mitglieder des Wahlvorstandes können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren werden. 


Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Der Wahlvorstand eines jeden Stimmbezirks besteht i. d. R. aus bis zu acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, nämlich der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin / dem stellvertretenden Wahlvorsteher, der Schriftführerin / dem Schriftführer und ihrer /seiner Stellvertreterin bzw. ihrem / seinem Stellvertreter sowie den Beisitzerinnen / Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Stimmbezirk ab 18:00 Uhr. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen nicht während der gesamten Wahlzeit anwesend sein, sondern können sich - nach Absprache mit der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher - abwechseln. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.

Aufwand und Entschädigung

Die Tätigkeit als Wahlhelferin / Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt grundsätzlich um 07:30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 08:00 und 18:00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet.

Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen / Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen 2025 als Entschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro.

Interessierte Personen werden gebeten, sich unter Angabe der persönlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefon- bzw. Mobilnummer) per E-Mail unter wahlamt@stadt-rees.de für dieses Wahlehrenamt zu melden.