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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Er dient also der städtebaulichen Zielplanung der Stadt, indem er sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen von Grundstücken darstellt.

Dem Flächennutzungsplan ist insbesondere zu entnehmen, an welcher Stelle folgende Flächen im Stadtgebiet ausgewiesen sind:

  • Wohnbauflächen
  • gemischte Bauflächen
  • Gewerbe- und Industrieflächen
  • Sonderbauflächen
  • Gemeinbedarfsflächen
  • Grünflächen
  • Flächen für die Landwirtschaft und Verkehrsflächen und weiteres

Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Stadt eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan hingegen nicht. Allein aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes läßt sich daher kein Baurecht für ein bestimmtes Grundstück herleiten. Eine außenverbindliche Konkretisierung erfolgt erst durch die Aufstellung von nachfolgenden Bebauungsplänen. Der Flächennutzungsplan sowie die wirksam gewordenen Änderungen liegen zusammen mit den Begründungen und den zusammenfassenden Erklärungen im Fachbereich Bauen und öffentliche Ordnung zur Einsichtnahme für alle Interessierten bereit. Allerdings wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.