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Kindergartenbeiträge

Kindergartenbeiträge

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Für den Besuch eines Kindergartens werden von den Eltern der Kindergartenkinder Elternbeiträge erhoben. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe des Jugendamtes des Kreises Kleve, die von der Kreisverwaltung jedoch auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen hat. 

Die Einkommensgruppe der Eltern ist entscheident, welchen Kindergartenbeitrag Eltern gemäß der gültigen Elternbeitragsstaffel für den Besuch ihres Kindes im Kindergarten zu zahlen haben. Um das Einkommen nachzuweisen ist bei Aufnahme des Kindes ein entsprechender Einkommensnachweis vorzulegen. Geschieht dies nicht, muss angenommen werden, dass der höchste Elternbeitrag zu leisten ist.

Seit dem 01.08.2014 dürfen von der Stadt Rees nach einer Vorschrift aus dem Kinderbildungsgesetz (§ 23 Abs. 1 KiBiz) keine Elternbeiträge mehr für gemeindefremde Kinder erhoben werden. Werden Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut, die nicht im Jugendamtsbezirk des Wohnsitzes des Kindes gelegen ist, können die Elternbeiträge ab 01.08.2014 nur durch das Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes erhoben werden.

Zurzeit gültige Regelung gem. Satzung des Kreises Kleve hinsichtlich Geschwister:

Besucht mehr als ein Kind Ihrer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich für die Kinder unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. Die Beitragsfreiheit der Geschwisterkinder besteht auch dann, wenn das Kind, für das ohne Beitragsfreiheit der höchste Betrag zu zahlen wäre, gem. landesgesetzlicher Regelung beitragsfrei ist.   Ergeben sich ohne die Beitragsbefreiungen unterschiedlich hohe Beiträge und wäre für das landesgesetzlich befreite Kind nicht der höchste Betrag zu zahlen, so wird als Elternbeitrag die Differenz zwischen dem höchsten Beitrag und dem Beitrag für das gem. landesgesetzlicher Regelung elternbeitragsfreie Kind erhoben.


Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Elternbeitragserhebung finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten: