Onlinezugangsgesetz

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Im August 2017 wurde das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs (OZG) beschlossen, um zukünftig die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsdienstleistungen auch digital anzubieten. Hierbei sollen alle Verwaltungsprozesse, die in der Regel in Papierform vorliegen – analoge Prozesse -, zukünftig digital abrufbar sein. 

Hierbei ist es jedoch nicht ausreichend, die Papierformulare einfach in Online-Anträge umzuwandeln. Vielmehr müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • 1. Onlinedienst bereitstellen

    Die Stadt Rees bietet ihre verwaltungsspezifischen Leistungen (z. B. Ausstellung von Personalausweisen, Gewerbeanmeldungen) den Bürgerinnen und Bürgern an. Darüber hinaus werden Dienstleistungen beim Kreis, Land und Bund digital angeboten. Die Zuständigkeiten der einzelnen Verwaltungsleistungen wurden im OZG in einem Leistungskatalog (Leika) zusammengefasst. Dieser Katalog dient als Grundlage für die Umsetzung als Onlinedienste in der öffentlichen Verwaltung.

  • 2. Verknüpfung mit Portalverbund

    Die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen werden miteinander verknüpft, sodass alle gewünschten Online-Leistungen und die dazugehörigen Informationen jeder Verwaltungsleistung in Deutschland über jedes Verwaltungsportal im Portalverbund aufrufbar sind.

  • 3. Einrichtung eines einheitlichen Nutzerkontos

    In einem analogen Verwaltungsverfahren ist es teilweise erforderlich, dass sie die Bürgerinnen und Bürger ausweisen müssen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises. Für Onlineverfahren wurde im OZG festgelegt, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden muss, sich über einheitlich Nutzerkonten zu identifizieren.

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