Ehefähigkeitszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt dass einer Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis im Wege steht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

    Da nicht für jedes Land ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen erweiterten Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
    Informationen können Sie auch über die die Botschaften und Konsulate erhalten. Diese erreichen Sie vielfach auch über das Internet.

    Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide deutschen Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort maßgebend.

    Deutsche Staatsangehörige erkunden sich bitte vor der Eheschließung im Ausland beim örtlich zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe.

    Liegt kein Ehehindernis vor, wird das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muß. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass das Ehefähigkeitszeugnis auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin ausgestellt werden kann.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die hierfür anfallende Gebühr beträgt unter Beachtung des deutschen Rechts für eine Arbeitsstunde 58,00 €. Unter Beachtung des ausländischen Rechts beträgt die Gebühr 66,00 € pro Arbeitsstunde. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit 29,00 € berechnet. 

    Sofern das Ehefähigkeitszeugnis zugeschickt wird, fällt zudem Porto von 4,00 € an.

  • Anträge / Formulare

  • Bemerkungen

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgestellt werden.

    Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).