Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Vor der Eheschließung selbst steht die sogenannte "Anmeldung zur Eheschließung". Dabei geht es nicht nur um die Vereinbarung eines Termins für Ihre Eheschließung. Bei der Anmeldung zur Eheschließung werden die rechtlichen Voraussetzungen und eventuelle „Ehehindernisse“ geprüft. Dazu müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen.
    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes, wo mindestens einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

    Die Eheschließung kann auf Wunsch bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands erfolgen.
    Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen.
    Von den persönlichen Voraussetzungen hängt es ab, welche Unterlagen benötigt werden. Daher werden im Folgenden nur die einfachsten Konstellationen aufgeführt; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns oder vereinbaren einen Termin mit unseren Standesbeamtinnen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Unterlagen, die benötigt werden, wenn die/der Verlobte volljährig und deutsche/r Staatsan-gehörige/r ist sowie in Rees wohnt

    ...und ledig ist:

    •    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch; diese erhält man beim Standesamt des Geburtsortes
    •    Personalausweis oder Reisepass
    •    Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt vom Bürgerbüro des Wohnsitzes), wenn die Eheschließung bei einem Standesamt außerhalb von Rees stattfinden soll

    Bei einem oder mehreren gemeinsamen Kindern

    •    Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des/der gemeinsamen Kindes/Kinder beider Verlobten

    ... und geschieden ist:

    •    Eheurkunde mit Scheidungsvermerk; diese erhalten Sie beim Heiratsstandesamt. Bei weiteren Vorehen werden Eheurkunden mit Hinweisen über die Auflösung der Ehen benötigt
    •    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    •    Personalausweis oder Reisepass
    •    Evtl.: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch eines gemeinsamen Kindes beider Verlobten
    •    Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt vom Bürgerbüro des Wohnsitzes), wenn die Eheschließung bei einem Standesamt außerhalb von Rees stattfinden soll.

    ...und verwitwet ist:

    •    Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehepartners; diese erhalten Sie beim Heiratsstandesamt. Bei weiteren Vorehen werden Eheurkunden mit Hinweisen über die Auflösung der Ehen benötigt
    •    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    •    Personalausweis oder Reisepass
    •    Evtl.: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch eines gemeinsamen Kindes beider Verlobten
    •    Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt vom Bürgerbüro des Wohnsitzes), wenn die Eheschließung bei einem Standesamt außerhalb von Rees stattfinden soll.

    Von allen anderen Verlobten, z.B. mit ausländischer Staatsangehörigkeit , werden andere oder weitergehende Unterlagen benötigt. Eine pauschale Auskunft kann hier leider nicht ge-geben werden, weil auch länderspezifische Vorschriften zu beachten sind. Für weitere Infor-mationen stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die hierfür anfallende Gebühr beträgt unter Beachtung des deutschen Rechts für eine Arbeitsstunde 58,00 €. Unter Beachtung des ausländischen Rechts beträgt die Gebühr 66,00 € pro Arbeitsstunde. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit 29,00 € berechnet. 

    Für die Eheurkunde wird eine Gebühr von 10,00 € fällig. Gegebenenfalls fällt zudem Porto von 4,00 € an.