Personenstandswesen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. (§ 1 Abs. 1 PStG).

    Die Beurkundung des Personenstands und der Eheschließung ist Aufgabe der Standesämter. Die Standesbeamten führen die Personenstandsregister (Geburts-, Heirats-, Sterbe- und ggf. Lebenspartnerschaftsregister).
  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende