Sterbefall

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen die traurigen Vorgänge beurkundet werden.

    In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standes-amt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
  • Voraussetzungen

    Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
    Alle Personen die in Rees verstorben sind, werden also vom Standesamt Rees beurkundet.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, so benötigt das
    Standesamt:
    •    Todesbescheinigung
    •    Personalausweis
    •    Sterbefallanzeige

    Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

    Die/ Der Verstorbene war nicht verheiratet

    •    Geburtsurkunde

    Die/ Der Verstorbene war verheiratet
    •    bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde
    •    bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Fa-milienbuches
    •    bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde

    Die/ Der Verstorbene war geschieden oder verwitwet

    •    bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Schei-dungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
    •    bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Fa-milienbuches mit Scheidungsvermerk oder Vermerk über den Tod des Ehegatten
    •    bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und das rechtskräftige Schei-dungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehegatten

    Die/ Der Verstorbene hatte eine Lebenspartnerschaft begründet, die aufgelöst wurde

    •    eine Lebenspartnerschaftsurkunde
    •    Auflösungsurkunde mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartner-schaftsurkunde nicht eingetragen ist oder
    •    Sterbeurkunde des Lebenspartners
    •    gegebenenfalls eine Bescheinigung einer namensrechtlichen Erklärung

    Alle Unterlagen sind im Original einzureichen. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    •    Sterbeurkunde 10,00 Euro
    •    Internationale Sterbeurkunde 10,00 Euro
    •    für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang herge-stellt wird, die Hälfte der jeweiligen Gebühr
  • Was sollte ich noch wissen?

    •    In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.

    Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
    Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:
    •    dem Familienoberhaupt
    •    demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
    •    jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eige-nem Wissen unterrichtet ist
    •    der zuständigen Polizeibehörde